Länger leben, länger arbeiten?
Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission dem Bundesarbeitsministerium ihren Bericht übergeben. Mit 33 Empfehlungen soll sie den Weg zu einer Reform weisen, die die gesetzliche Rente für die kommenden Jahrzehnte sichert. Der heikelste Vorschlag betrifft das Rentenalter: Es soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese, so sollen zwei Drittel der gewonnenen Zeit auf das Arbeitsleben entfallen und ein Drittel auf den Ruhestand. Nach den heutigen Erwartungen würde die Regelaltersgrenze[1] zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen.
Damit nicht genug. Die Kommission empfiehlt, die Möglichkeit abzuschaffen, nach besonders langer Versicherungszeit ohne Abschläge[2] vorzeitig in Rente zu gehen. Wer früher aufhören will und dafür Abschläge in Kauf nimmt, soll dies frühestens mit 64 statt wie bisher mit 63 Jahren tun können. Zugleich soll der Kreis der Einzahler wachsen: Selbstständige, die künftig eine Tätigkeit aufnehmen und nicht bereits obligatorisch abgesichert sind, sowie die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Hinzu käme nach schwedischem Vorbild ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent, den Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte tragen würden und der am Kapitalmarkt angelegt würde.
Die Begründung ist vor allem demografisch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichen bis 2040 rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter, das sind 30 Prozent aller Erwerbspersonen. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer[3] verlassen nach und nach den Arbeitsmarkt. Weniger Beschäftigte müssen dann die Renten von mehr Ruheständlern finanzieren.
Für die Bundesregierung kommt der Bericht zu einem heiklen Zeitpunkt. Erst im Dezember 2025 hatte der Bundestag ein Rentenpaket verabschiedet, das das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent hält. Seit Januar 2026 bleiben außerdem bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn man nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet. Diese sogenannte Aktivrente soll freiwilliges Weiterarbeiten belohnen. Nun steht die Frage im Raum, ob ein längeres Arbeitsleben für alle zur Pflicht werden soll. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, die Empfehlungen möglichst vollständig umsetzen zu wollen.
Gegner der Reform warnen vor einer versteckten Rentenkürzung[4]. Wer körperlich schwer arbeitet, in der Pflege oder auf dem Bau, schaffe es schon heute oft nicht bis zur Regelaltersgrenze; ein späterer Rentenbeginn bedeute für diese Menschen vor allem höhere Abschläge. Die Befürworter halten dagegen, gerade die Kopplung an die Lebenserwartung sei fair: Sie verteile die gewonnenen Jahre nach einer festen Regel und entziehe die Frage dem Wahlkampf.
Im Kern geht es um den Generationenvertrag[5]. Die Jüngeren fragen sich, ob sie im Alter noch eine angemessene Rente erhalten werden; die Älteren fürchten, dass man ihnen Zusagen wegnimmt, auf die sie ein Leben lang vertraut haben. Eine Reform wird nur Bestand haben, wenn beide Seiten das Gefühl haben, dass es dabei gerecht zugeht.
- [1] die Regelaltersgrenze: l'âge légal de départ à la retraite sans décote
- [2] der Abschlag, ¨e: la décote (réduction de la pension en cas de départ anticipé)
- [3] die Babyboomer (Pl.): les générations nombreuses nées entre l'après-guerre et la fin des années 1960
- [4] die Kürzung, -en: la réduction, la coupe
- [5] der Generationenvertrag: le « contrat entre les générations » (les actifs financent par leurs cotisations les pensions des retraités)
Texte rédigé le 12 octobre 2026 pour l'entraînement par test-concours-iep.fr, au format d'un article de presse ; il ne reproduit aucun article publié.